Alkoholproblemen

Details zum Thema Alkohol im Straßenverkehr / MPU

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Angetrunken im Straßenverkehr, nur ein Kavaliersdelikt?

Es gibt nicht wenige, die so denken. Dagegen spricht jedoch die Unfallstatistik: aufgrund von Alkohol verunglücken auf den Straßen der Bundesrepublik jährlich ca. 1800 Menschen tödlich und ca. 49000 Menschen werden verletzt. Zahlen, hinter denen Schicksale stehen, das sollte man sich vor Augen halten! Der TÜV Deutschland vermutet sogar, dass jeder zweite Verkehrstote auf Alkohol zurückzuführen ist. Schätzungsweise finden in Deutschland jährlich 120 Millionen Fahrten mit mehr als 0,8 Promille statt, das bedeutet das ca. die Hälfte aller Autofahrer gelegentlich alkoholisiert fahren.

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Was bewirkt Alkohol beim Verkehrsteilnehmer?

  • Bereits ab 0,2 Promille wird das Wahrnehmungsvermögen für bewegliche Quellen herabgesetzt.
  • Ab 0,3 Promille wird die Entfernungseinschätzung beeinträchtigt.
  • Ab 0,4 Promille entsteht der "Tunnelblick" - das heißt das Blickfeld wird tunnelförmig eingeschränkt.
  • Ab 0,5 Promille lässt das Farbempfinden der Augen nach. Die Unfallwahrscheinlichkeit ist jetzt 8x so hoch.
  • Ab 0,6 Promille lässt das Reaktionsvermögen drastisch nach. Die Unfallwahrscheinlichkeit ist jetzt 16x so hoch.
  • Ab 0,7 Promille steigt die Risikobereitschaft, starke Abnahme der Selbstkontrolle. Die Unfallwahrscheinlichkeit ist jetzt 20x so hoch.
  • Ab 0,8 Promille sind die Lenkbewegungen gestört, Verkehrsschilder werden übersehen. Die Unfallwahrscheinlichkeit ist jetzt 34x so hoch.
  • Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille steigt die Unfallwahrscheinlichkeit auf das 115fache!

Es handelt sich hier um ungefähre Angaben, die individuell verschieden sein können. Versuchen Sie sich niemals an eine bestimmte Promillegrenze "heranzutrinken", denn die Verträglichkeit von Alkohol ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Das hängt von Körpergewicht, Körpergröße, Geschlecht und Alkoholgewöhnung ab.
Vorsicht auch bei Medikamenten – diese haben häufig eine fatale Wechselwirkung mit Alkohol! Auch Medikamente allein können die Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigen!

Eine besondere Rolle spielt die Alkoholgewöhnung. Trinkt ein Mensch regelmäßig gewisse Mengen Alkohol, gewöhnt sich der Körper an den Stoff. Die sogenannte Toleranzgrenze steigt. In diesen Fällen liegt jedoch in der Regel ein ernsthaftes Alkoholproblem vor.

Das sollten Sie wissen!

Weder Medikamente, Kaffee, die kalte Dusche noch die vermeintlichen Wundermittelchen können den Promillewert im Blut senken, auch wenn man sich danach wieder fit fühlt. Alkohol wird vom Körper nur sehr langsam abgebaut, man rechnet pro Stunde 0,1 Promille. Wer beispielsweise abends um 23 Uhr 1,5 Promille im Blut hatte, hat am nächsten Morgen um 6 Uhr immer noch eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille (Restalkohol).

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Promillegrenzen im Straßenverkehr und ihre Rechtsfolgen

  • 0,3 Promille: Werden bei einem Kraftfahrzeugführer während der Fahrt Ausfallerscheinungen bemerkt oder kommt es zu einer gefährlichen Verkehrssituation oder gar zu einem Unfall und wird zum Vorfallszeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille oder mehr festgestellt, ist nach deutscher Rechtsprechung die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Alkohol eine der Ursachen für diese relative Fahruntüchtigkeit gewesen ist. Kann dies nachgewiesen werden, kommt, je nachdem, ob der Vorfall folgenlos geblieben ist oder zu einer konkreten Gefahr oder gar zu einem Unfall geführt hat, eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht.
  • 0,5 Promille: Wer als Kraftfahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit verfolgt, selbst wenn es zu keinerlei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gekommen ist.
  • 1,1 Promille: Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille beginnt nach ständiger Rechtsprechung der Bereich der absoluten Fahruntauglichkeit. Wer als Kraftfahrer so viel oder sogar noch mehr Alkohol im Blut hat, gilt allein deswegen und ohne dass der Beweis des Gegenteils möglich wäre, als unfähig, am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen und macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder - wenn ein Unfall passiert oder beinahe passiert wäre – wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) strafbar.

Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis – was ist da der Unterschied?

Mit dem Fahrverbot sollen kleinere Verkehrsdelikte bestraft werden. Nach Ablauf der festgesetzten Sperrfrist erhalten Sie Ihren Originalführerschein zurück.

Beim Entzug der Fahrerlaubnis wird Ihr Originalführerschein vernichtet. Sie sollten möglichst ca. drei Monate vor Ablauf der verhängten Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen, die Ihnen gegebenenfalls nur unter Auflagen erteilt wird.

Sofern ein Fahrverbot ausgesprochen wurde: Verwechseln Sie nicht den Besitz des Führerscheins mit der Fahrerlaubnis. Dass der Führerschein noch in Ihrem Besitz ist, berechtigt Sie nicht zum Fahren eines führerscheinpflichtigen Fahrzeuges! Das Fahrverbot wird mit der Zustellung des entsprechenden Beschlusses wirksam. Die Sperrfrist fängt aber erst an zu laufen, wenn Sie Ihren Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben haben.

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Die Medizinische-Psychologische Untersuchung (MPU)

Was heißt MPU?
Unabhängig von einer gerichtlichen Führerscheinsperre kann das Straßenverkehrsamt unter bestimmten Voraussetzungen (siehe weiter unten) eine MPU (im Volksmund auch "Idiotentest") verlangen. Bei dieser Untersuchung soll festgestellt werden, ob Sie als Kraftfahrer tauglich sind. Dazu müssen Sie im Rahmen verschiedener Untersuchungen und Tests Eignungszweifel ausräumen. Das ist die Voraussetzung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Gründe, warum das Straßenverkehrsamt bei Führerscheinangelegenheiten die Vorlage eines MPU-Gutachtens verlangt:

  • Alkohol am Steuer
    Sie sind in einer Kontrolle mit mehr als 1,6 Promille aufgefallen. Man geht davon aus, dass der "gesellschaftliche Normaltrinker" mit 1,6 Promille nicht mehr in der Lage ist überhaupt ein Fahrzeug zu besteigen.
    Sie sind mehrmals mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen (auch unter 1,6 Promille).
  • Drogenkonsum
    Besteht der begründete Verdacht auf Drogenkonsum oder ist der Konsum erwiesen, muss eine eine MPU durchgeführt werden.
  • Andere Gründe
    Der Wunsch nach einer vorzeitigen Erteilung der Fahrerlaubnis, krankheitsbedingte Einschränkungen (z.B. Behinderungen), erhöhte Anforderungen an Verkehrsteilnehmer (z.B. Busfahrer).

Was passiert bei der MPU?

Die MPU besteht im Normalfall aus einer medizinischen Untersuchung, einem testdiagnostischen Teil und einem Gespräch mit einem Psychologen.

  • Medizinischer Teil
    Hier sind vor allem die Leberfunktionswerte von Belang. Es wird ein sogenanntes "kleines Blutbild" angefertigt. Anhand von vier verschiedenen Messwerten wird aufgrund von Grenzwerten bestimmt, ob Sie zuviel Alkohol trinken. Ebenso sind Schäden durch dauerhaften Alkoholmissbrauch erkennbar.
  • Testdiagnostischer Teil
    Reaktions-; Leistungs- und Konzentrationstests. Außerdem Fragebögen zum Verkehrsverständnis sowie Fragen zum Wissen über „Alkohol am Steuer“ und zum früheren und derzeitigen Alkoholkonsum.
    In begründeten Einzelfällen werden auch Fragebögen zu bestimmten, für das Verhalten im Verkehr wichtigen Einstellungen verwendet. Da geht es dann um Dinge wie Risikobereitschaft, Durchsetzungsvermögen oder Beeinflussbarkeit..
  • Gespräch mit dem Psychologen
    Der wichtigste Teil der MPU und gleichzeitig auch die größte Hürde bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Der Psychologe soll eine Prognose über Ihr zukünftiges Verkehrsverhalten erstellen. Er versucht abzuklären, ob eine Wiederholung Ihres Fehlverhalten wahrscheinlich ist.
    Da niemand in die Zukunft blicken kann, ist dies eine denkbar schwierige Aufgabe. Bei der Lösung bezieht sich der Psychologe hauptsächlich auf die bekannt gewordenen Auffälligkeiten in der Vergangenheit sowie auf die Lebensumstände in der Gegenwart.

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Was ist zu tun, um die Fahrerlaubnis zurückzubekommen?

Ihnen wurde wegen Trunkenheit am Steuer die Fahrerlaubnis entzogen. Nun liegt es an Ihnen, ob Sie Ihren Führerschein eines Tages zurückbekommen. Zunächst sollte Ihnen klar sein, dass niemand anderes außer Ihnen selbst daran Schuld trägt. Sie wurden sicherlich nicht gezwungen, betrunken Auto zu fahren.

Sie haben jetzt jedoch noch die Möglichkeit, den Schaden so gering wie möglich zu halten, indem Sie rechtzeitig aktiv werden. Lassen Sie die Sperrfrist nicht einfach verstreichen. Ihnen steht das Recht zu, sich vorab über die Einzelheiten der MPU zu informieren (z.B. beim TÜV, Straßenverkehrsamt, Suchtberatungsstellen). Das nimmt Ihnen auch etwas die Angst vor dieser Untersuchung. Nutzen Sie die führerscheinlose Zeit, um unterstützende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Unternehmen Sie etwas in puncto Alkoholkonsum. Leben Sie alkoholenthaltsam. Abstinente Lebensweise wirkt sich positiv auf den gesamten Gesundheitszustand aus. Dies wird auch bei der medizinischen Untersuchung während der MPU festgestellt.
  • Besuchen Sie eine Selbsthilfegruppe für Alkoholkranke, die sich besonders auf das Thema Alkohol im Straßenverkehr spezialisiert hat. Achten Sie darauf, dass Sie über den regelmäßigen (wöchentlichen) Besuch eine Bescheinigung ausgestellt bekommen. Sie sollten beim Straßenverkehrsamt einen Gruppenbesuch von ca. einem Jahr vorweisen können. Eine Garantie zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist das zwar nicht, Sie können jedoch belegen, dass Sie sich mit der Problematik auseinandergesetzt haben.
  • Der Besuch bei einer Selbsthilfegruppe zeigt auch dem Psychologen bei der MPU, dass Sie um eine alkoholfreie Lebensweise bemüht sind. Für sich selbst können Sie bei den Besuchen erkennen, wie weit Sie alkoholgefährdet oder -abhängig sind.
  • Im medizinischen Teil der MPU wird geprüft, ob aus medizinischer Sicht die Bedenken an Ihrer Fahrerlaubnis ausgeräumt werden können.

    Schwerpunkt ist die Betrachtung gesundheitlicher Veränderungen, die auf übermäßigen Alkohol-, Drogen- und/oder Medikamentenkonsum hinweisen, - unter anderem durch eine grob oberflächliche Untersuchung der grob- und feinmotorischen Reflexe, einer Abtastung der Leber, einer visuellen und kinästhetischen Abklärung der auf übermässigen Alkoholkonsum hinweisenden äusseren Erscheinungsformen wie z.B. Veränderungen der Haut, Schädigung weiterer alkoholempfindlicher innerer Organe, des Vegetativums, des zentralen und des peripheren Nervensystems, Fingertremor, unsicherer Seiltänzergang, usw.

    Der Arzt sucht also nach Erkrankungen und Veränderungen des Organsystems, die auf aktuellen Missbrauch schließen lassen. Fester Bestandteil dieser Untersuchung ist beispielsweise die Analyse der sogenannten Leberwerte (bei Alkoholauffälligkeiten oder Drogenscreenings bei Drogen- oder Medikamentenmissbrauch) in Hinsicht auf die Frage, ob eine alkoholtoxische Leberschädigung vorliegt.

Leberparameter  Normbereich Männer    Normbereich Frauen  
GGT = Gamma-GT   geringer als 66 U/l  geringer als 39 U/l
GOT (auch ASAT)   10 – 50 U/l  10 – 35 U/l
GPT (auch ALAT)   10 – 50 U/l  10 – 35 U/l

Weitere Infos gibt es hier: Netdoktor Erklärung des GGT-Wertes
Weitere Infos über die einzelnen Blutwerte gibt es hier: www.leber-info.de

  • Beobachten Sie sich selbstkritisch, ändern Sie gegebenenfalls Ihre persönlichen Lebensumstände. Zeigen Sie nachvollziehbare und stabile Verhaltensänderungen durch eingeübte und praxiserprobte Ablehnungstechniken, die sich über einen längeren Zeitpunkt hinweg bewährt haben. Auch das lernen Sie bei den Besuchen in der Selbsthilfegruppe.
  • Sammeln Sie Wissen über die Alkoholproblematik insgesamt. Informieren Sie sich über die alkoholbedingte Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit, alkoholbedingte Kontrollverluste, die Berechnung der Promillewerte (auch Restalkohol) etc.

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